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4. September 2021

SCL Heel Generalversammlung am 15. September

Der SCL Heel Baden-Baden lädt alle Mitglieder zur Generalversammlung für das Jahr 2020 ein. Die Versammlung findet am 15. September ab 19:45 Uhr im Gasthaus Ochsen in Sinzheim, Hauptstraße 83, statt. Neben den üblichen Berichten und Neuwahlen stehen auch Satzungsänderungen auf der Tagesordnung. Hier die Einladung mit den geplanten Satzungsänderungen:

Einladung zur

Generalversammlung SCL Heel Baden-Baden

Mittwoch, 15. September 2021, 19:45 Uhr

Landgasthof Ochsen, 76547 Sinzheim, Hauptstraße 83

Tagesordnung

Bericht des Vorstands

Bericht des Kassiers / der Kassenprüfer

Aussprache / Entlastung

Neuwahl 1. und 3. Vorstand

Neuwahl Kassenprüfer

Beschlussfassung über Satzungsänderungen in folgenden Punkten:

Zu beschließende Satzungsänderungen sind rot gefasst  – bisheriger Text ist blau gefasst

  • 2 Zweck und Ziele des Vereins

(1)    Zweck des Vereins ist die allgemeine Förderung des Sports, der sportlichen Fähigkeiten seiner Mitglieder insbesondere in der Leichtathletik. Der Verein fördert den Leistungssport sowie  auch den  Freizeit- und Breitensport.

 (2)    Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausbildung seiner Mitglieder, durch regelmäßiges Training und durch den aktiven Besuch von Wettkämpfen und Meisterschaften.

(3)    Der Sportgedanke ist auch durch geeignete gesellschaftliche Maßnahmen aktiv zu fördern.

(4) Zur Erfüllung der sportlichen und organisatorischen Aufgaben können hauptberufliche, nebenberufliche oder freie Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Verein bezahlt eine angemessene Vergütung.

(4)    Zur Erfüllung der sportlichen und organisatorischen Aufgaben können hauptberufliche oder nebenberufliche Kräfte beziehungsweise freie Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Verein kann hierfür eine Vergütung bei Rechnungsstellung leisten oder eine Pauschale für Aufwandsentschädigung oder einen Betrag im Rahmen der jeweils gültigen Ehrenamtspauschale zahlen.

  • 10 Mitgliederversammlung, ordentliche und außerordentliche  

(1)   Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich möglichst in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres statt.

(2)    Die Einladung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich und durch einen Aushang beim Stadion. Die Tagesordnung ist beizufügen.

Bisher:

(2)    Die Einladung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich oder durch Inserat im Badischen Tagblatt, zudem durch einen Aushang beim Stadion.  Die Tagesordnung ist beizufügen.

  • 12 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

(1)    Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,

(2)    Entgegennahme des Berichtes der zwei Kassenprüfer,

(3)    Entlastung des Vorstands,

(4)    Wahl der Vorstandsmitglieder,

(5)    Wahl zweier  Kassenprüfer,

(6)    Beratung und Abstimmung über Anträge,

(7)    Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,

(8)    Satzungsänderungen:   Sie erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

(9)    Auflösung des Vereins:   Sie erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an „Badischer Leichtathletik-Verband e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und sportliche Zwecke zu verwenden hat.

Bisher:

(9)    Auflösung des Vereins:   Sie erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die “Freunde der Leichtathletik e.V. Baden-Baden”, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

  • 13 Vorstand

(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten  Vorsitzenden,  dem zweiten Vorsitzenden als dessen Vertreter, dem dritten Vorsitzenden und dem vierten Vorsitzenden. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe folgender Aufgaben: Kassenwart und Schriftführer.

 (2)   Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Sie sind jeweils einzelverfügungsberechtigt.

Bisher:

(2)   Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder  bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden vertreten.

… neu hinzu kommt Punkt (8)

(8) Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichts Mannheim bzw. Finanzamtes Mannheim notwendig sein, wird der Vorstand ermächtigt in einer eigens dafür einberufenen Vorstandssitzung die notwendige Änderung der Satzung zu beschließen, damit die Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann.

Sonstiges

Weitere Anträge zur Tagesordnung sind bis 1.September 2021 schriftlich beim Vorstand einzureichen gem. § 10 (3) SCL Satzung.

     Bernd Hefter

  1. Vorsitzender