{"id":12117,"date":"2017-04-05T15:58:15","date_gmt":"2017-04-05T14:58:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sclbadenbaden.de\/?p=12117"},"modified":"2017-04-26T14:58:17","modified_gmt":"2017-04-26T13:58:17","slug":"scl-heel-generalversammlung-31-mai","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sclbadenbaden.de\/?p=12117","title":{"rendered":"SCL Heel Generalversammlung 31. Mai"},"content":{"rendered":"<p>Die Generalversammlung des SCL Heel Baden-Baden findet Mittwoch, 31. Mai 2017, ab 20 Uhr, im Hotel Restaurant Blume Baden-Baden Sandweier, M\u00fchlstra\u00dfe 4 statt. Zur Tagesordnung:<!--more--><\/p>\n<p>Bericht des Vorstands<\/p>\n<p>Bericht des Kassiers \/ der Pr\u00fcfer<\/p>\n<p>Aussprache \/ Entlastung<\/p>\n<p>Neuwahlen 1. und 3. Vorstand<\/p>\n<p>Neuwahl Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>Sonstiges<\/p>\n<p>Weitere Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind bis zum 14. Mai 2017 schriftlich beim Vorstand einzureichen gem \u00a7 10 (3) SCL Satzung<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bernd Hefter<\/p>\n<p>1. Vorsitzender<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">Hinweise zu Satzungs\u00e4nderung: die farblich markierten Stellen werden neu gefasst:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><strong>Vereinssatzung \u00a0des SPORTCLUB 05 LEICHTATHLETIK\u00a0 BADEN-BADEN e.V.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 \u00a0Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSPORTCLUB 05 LEICHTATHLETIK \u00a0BADEN-BADEN e.V.\u201c\u2013 \u00a0kurz \u201eSCL Baden-Baden e.V.\u201c.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Baden-Baden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0 \u00a0 Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Zweck und Ziele des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #008000;\">(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die allgemeine F\u00f6rderung des Sports, der sportlichen F\u00e4higkeiten seiner Mitglieder insbesondere in der Leichtathletik. Der Verein f\u00f6rdert den Leistungssport sowie \u00a0auch den \u00a0Freizeit- und Breitensport.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #800000;\">Bisher:\u00a0(1) Zweck des Vereins ist die allgemeine F\u00f6rderung sportlicher F\u00e4higkeiten seiner Mitglieder insbesondere in der Leichtathletik. Der Verein f\u00f6rdert den Leistungssport sowie auch den Freizeit- und Breitensport.<\/span><\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Ausbildung seiner Mitglieder, durch regelm\u00e4\u00dfiges Training und durch den aktiven Besuch von Wettk\u00e4mpfen und Meisterschaften.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Der Sportgedanke ist auch durch geeignete gesellschaftliche Ma\u00dfnahmen aktiv zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Erf\u00fcllung der sportlichen und organisatorischen Aufgaben \u00a0k\u00f6nnen hauptberufliche oder nebenberufliche Kr\u00e4fte beziehungsweise freie Mitarbeiter besch\u00e4ftigt werden. Der Verein kann hierf\u00fcr eine Verg\u00fctung bei Rechnungsstellung leisten oder eine Pauschale f\u00fcr Aufwandsentsch\u00e4digung oder einen Betrag im Rahmen der jeweils g\u00fcltigen Ehrenamtspauschale zahlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\u00a0 Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke \u00a0der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind,\u00a0 oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0Die Bewirtschaftung der verf\u00fcgbaren Mittel hat nach dem Prinzip Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung zu erfolgen.<\/p>\n<p>(6) \u00a0\u00a0 Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keinen Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Verbandszugeh\u00f6rigkeit und Partnerschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, Mitgliedschaften und Partnerschaften mit Organisationen einzugehen, die geeignet sind, den Vereinszweck zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Die Ablehnung ist dem Antragsteller mitzuteilen; sie bedarf keiner Begr\u00fcndung.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmebeschluss.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0 Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Bewerber die Satzung des SCL Baden-Baden an.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Interessen des Vereins zu unterst\u00fctzen sowie die Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind berechtigt, sich an den Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen und die Einrichtungen des Vereins \u2013 pfleglicher Umgang vorausgesetzt \u2013 zu benutzen.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Alle Mitglieder sind insbesondere berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austrittserkl\u00e4rung, durch Streichung der Mitgliedschaft oder \u00a0durch Ausschluss.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Austritt ist gegen\u00fcber dem Vorstand schriftlich zu erkl\u00e4ren. Der Austritt ist unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zu jedem Kalenderjahresende zul\u00e4ssig. Zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserkl\u00e4rung an ein Vorstandsmitglied erforderlich.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Die Streichung der Mitgliedschaft kann durch den Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied mit zwei Jahresbeitr\u00e4gen in R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0\u00a0Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied des Vereins in grober Weise gegen die \u00a0Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft.\u00a0 \u00dcber den Ausschluss entscheidet der \u00a0Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand hat den beabsichtigten Ausschluss dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied mindestens zwei Wochen vor dem Entscheidungstermin mitzuteilen. Das auszuschlie\u00dfende Mitglied hat innerhalb dieser Frist das Recht zu einer Stellungnahme. \u00a0Der Ausschluss wird mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss \u00a0soll dem Mitglied durch den Vorstand unverz\u00fcglich bekannt gemacht werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 Es ist ein j\u00e4hrlicher Beitrag zu entrichten.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Seine H\u00f6he bestimmt die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Der Vorstand kann Beitr\u00e4ge stunden oder teilweise oder ganz erlassen.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 \u00dcber eine Aufnahmegeb\u00fchr hat der Vorstand zu entscheiden.<\/p>\n<p>(5)\u00a0 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Organisation<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Organe des Vereins <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Mitgliederversammlung, ordentliche und au\u00dferordentliche\u00a0\u00a0 <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) \u00a0\u00a0Die ordentliche Mitgliederversammlung \u00a0findet j\u00e4hrlich m\u00f6glichst\u00a0 in den ersten sechs \u00a0Monaten des Kalenderjahres statt.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Die Einladung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich oder durch Inserat im Badischen Tagblatt, zudem durch einen Aushang beim Stadion<em>.<\/em> \u00a0Die Tagesordnung ist beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Jedes Mitglied kann \u00a0ganzj\u00e4hrig schriftlich Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung beim Vorstand einreichen. \u00a0Dazu braucht es die schriftliche Zustimmung von neun \u00a0vollj\u00e4hrigen Mitgliedern. \u00a0Allerdings m\u00fcssen Antr\u00e4ge auf\u00a0 Satzungs\u00e4nderung\u00a0 dem Vorstand vor Einberufung der Mitgliederversammlung vorliegen, damit die Mitglieder in der Einladung darauf hingewiesen werden k\u00f6nnen.\u00a0 Andere Antr\u00e4ge k\u00f6nnen auch noch in der ersten Woche nach der Einladung gestellt werden.\u00a0\u00a0 Die letzten 2 Wochen der Frist dienen der Meinungsbildung der\u00a0 Mitglieder.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist \u00a0vom Vorstand einzuberufen, wenn sie im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn mindestens 20 % der vollj\u00e4hrigen Mitglieder diese schriftlich verlangen.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 Allgemeine Verfahrensweisen in der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Jede\u00a0 ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.\u00a0 Sie wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.<\/p>\n<p>(2) \u00a0\u00a0 Nur anwesende vollj\u00e4hrige Mitglieder sind abstimmungsberechtigt. \u00a0Eine Stimmen\u00fcbertragung ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Es wird durch Handzeichen abgestimmt, auch \u00fcber den\u00a0 Antrag auf geheime schriftliche Abstimmung.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Ein Beschluss kommt durch einfache Mehrheit zustande. Bei Stimmengleichheit gilt das Anliegen als abgelehnt.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Vorsitzenden der Versammlung und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben. Die Niederschriften werden vom Vorstand aufbewahrt.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Zust\u00e4ndigkeiten der Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>(1) \u00a0\u00a0 Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0 Entgegennahme des Berichtes der zwei Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Entlastung des Vorstands,<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Wahl der Vorstandsmitglieder,<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0 Wahl zweier \u00a0Kassenpr\u00fcfer,<\/p>\n<p>(6) \u00a0\u00a0 Beratung und Abstimmung \u00fcber Antr\u00e4ge,<\/p>\n<p>(7) \u00a0\u00a0 Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/p>\n<p>(8) \u00a0\u00a0 Satzungs\u00e4nderungen:\u00a0 \u00a0Sie erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit.<\/p>\n<p>(9) \u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sung des Vereins:\u00a0 \u00a0Sie erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Bei\u00a0Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die &#8222;Freunde der Leichtathletik e.V. Baden-Baden&#8220;, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Vorstand <\/strong><\/li>\n<li><span style=\"color: #008000;\">(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten \u00a0Vorsitzenden,\u00a0 dem zweiten Vorsitzenden als dessen Vertreter, dem dritten Vorsitzenden und dem vierten Vorsitzenden. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Vergabe folgender Aufgaben: Kassenwart und Schriftf\u00fchrer.<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><span style=\"color: #993300;\">Bisher: (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzen-den als dessen Vertreter, dem Kassenwart und dem vierten Vorstandsmitglied als dessen Vertreter und Schriftf\u00fchrer.<\/span><\/p>\n<p>(2) \u00a0 Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder\u00a0 bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden vertreten.<\/p>\n<p>(3) \u00a0\u00a0 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.\u00a0 In der Regel erfolgt die Wahl zeitversetzt, die des ersten und dritten Vorstandsmitgliedes\u00a0 in ungeraden Jahren, die des\u00a0 zweiten und vierten\u00a0 in geraden.\u00a0 Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei\u00a0 Jahre. Eine Wiederwahl\u00a0 ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(4) \u00a0\u00a0 Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, setzt\u00a0 der Vorstand einen Ersatz\u00a0 f\u00fcr den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds ein.<\/p>\n<p><span style=\"color: #808000;\">(5) wird ersatzlos gestrichen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #993300;\">Bisher: (5) \u00a0\u00a0 Verschiedene Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden.<\/span><\/p>\n<p>(6) \u00a0\u00a0 Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.<\/p>\n<p>(7) \u00a0\u00a0 Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber Grundst\u00fccke oder\u00a0 grundst\u00fccksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme\u00a0 von Krediten in der Summe von mehr als \u20ac 5000 (in Worten: f\u00fcnftausend).<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit eine Verg\u00fctung bis zur H\u00f6he der jeweils g\u00fcltigen Ehrenamtspauschale erhalten. Davon unber\u00fchrt k\u00f6nnen auch Auslagen und Aufwendungen erstattet werden. Die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung oder pauschalen Auslagenerstattung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>Die vorstehende Satzung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Generalversammlung des SCL Heel Baden-Baden findet Mittwoch, 31. Mai 2017, ab 20 Uhr, im Hotel Restaurant Blume Baden-Baden Sandweier, M\u00fchlstra\u00dfe 4 statt. 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